Das VetAmt:
"Eine Erlaubis gemäß §11 des Tierschutzgesetzes benötigt, wer gewerbsmäßig Wirbeltiere (z.B. auch Hamster) züchtet oder hält.
Die Vorraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind bei der Tierart Hamster in der Regel erfüllt, wenn die Zahl der gehaltenen bzw. der veräußerten Tiere mehr als 300 Jungtiere pro Jahr beträgt.
Somit fällt die geplante Hobbyzucht nicht unter die Erlaubnispflicht gemäß §11 des Tierschutzgesetzes."
Auszug aus dem Brief vom Veterinäramt Kreis Steinfurt vom 01.10.2012
Eine Kontrolle durch das VetAmt erfolgt nur, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden.